Der finanzielle Schaden nach einem Autounfall kann schnell in beträchtliche Höhe gehen. Der ADAC empfiehlt bei einem Unfallschaden das Hinzuziehen eines unabhängigen KFZ-Sachverständigenbüros, um eine exakte und faire Höhe des Schadens festzulegen. Der Geschädigte kann hier einen Sachverständigen seiner Wahl bestimmen, um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen. Die Kosten des Gutachtens trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen unsere Premium-Gutachten an. Obwohl sich moderne Kraftfahrzeugserien ohnehin schon deutlich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden gibt es in bestimmten Segmenten noch einmal Besonderheiten und Unterschiede hinsichtlich Technik, Elektronik, Material und Aufbau. Egal, ob es sich um einen Supersportwagen, seltene Sammlerstücke oder exklusive Oldtimer handelt - bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Wir erstellen Gutachten für Fahrzeuge mit exotischen und teuren Motoren- und Getriebekonzepten, besonderen Materialien und Sammlerstücke.
Bei der Erstellung eines Wertgutachtens nehmen wir Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe. Sie möchten Ihr Fahrzeug veräußern oder benötigen eine realistische Einschätzung des Sammler- oder Marktwertes? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Wir können den Wert Ihres Fahrzeuges als unabhängige Stelle bestimmen, weil wir komplett unabhängig von Versicherungen und Werkstätten agieren. Im Fall der Fälle müssen Sie sich nicht auf die Einschätzung der Versicherung verlassen und den Rest- oder Wiederbeschaffungswert akzeptieren, der oft deutlich unter dem tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs liegt. Mit einem Wertgutachten können Sie den Wert Ihres Fahrzeuges wie er vor dem Unfall war glaubhaft und nachvollziehbar belegen und müssen keine unnötigen finanziellen Einbußen hinnehmen.
Ein Gutachten ist eine gut angelegte Investition oder auch eine notwendige Maßnahme, wenn es um Verschuldens- und Restwertfragen geht. Als Geschädigter müssen Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug genauso wie das eventuell notwendige Gutachten natürlich nicht selbst bezahlen. In der Regel übernimmt das die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bevor ein Schaden reguliert werden kann, muss daher erst einmal die Verschuldensfrage geklärt werden. Dann muss ermittelt werden, welche Schäden durch die Versicherung übernommen werden und welche gegebenenfalls nicht.
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