Unfallschaden-Gutachten KFZ Sachverständiger
100% Unabhängig · Für Geschädigte kostenlos

Unfallschaden-Gutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ermitteln wir den entstandenen Schaden objektiv und lückenlos. Wir sichern Ihre vollen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

0 € Kosten für Geschädigte bei Fremdverschulden

Haben Sie den Unfall nicht selbst verursacht (Haftpflichtschaden), ist die gegnerische Versicherung gesetzlich gemäß § 249 BGB verpflichtet, die vollständigen Kosten unseres Gutachtens zu übernehmen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen – wir rechnen direkt per Abtretungserklärung mit der Versicherung ab.

Was beinhaltet das Unfallgutachten?

Ein vollwertiges Schadengutachten ermittelt weit mehr als nur die reinen Reparaturkosten einer Werkstatt. Es ist Ihre rechtssichere Verhandlungsgrundlage:

  • Vollständige Reparaturkalkulation

    Detaillierte Erfassung aller Karosserie-, Lack-, Mechanik- und Elektronikarbeiten nach Herstellervorgaben (DAT / Audatex).

  • Merkantile Wertminderung

    Der rechnerische Wertverlust Ihres Fahrzeugs als Unfallwagen auf dem Markt. Diese Summe steht Ihnen in bar zu – ein Kostenvoranschlag weist sie nicht aus.

  • Nutzungsausfall & Mietwagenklasse

    Verbindliche Festlegung der Ausfalltage und des Tagessatzes, falls Sie während der Reparatur keinen Mietwagen nutzen.

  • Wiederbeschaffungs- & Restwert

    Entscheidend bei Totalschäden zur korrekten Abrechnung auf Basis regionaler Restwertbörsen.

  • Gerichtsfeste Beweissicherung

    Hochauflösende Fotodokumentation, Lackdickenmessung und Fehlerspeicherdiagnose zum Schutz vor Kürzungsversuchen.

Freie Gutachterwahl: Ihr gutes Recht

Lassen Sie sich nach einem Unfall nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen. Der Versicherungsgutachter handelt naturgemäß im wirtschaftlichen Interesse seiner Gesellschaft. Als unabhängige Sachverständige vertreten wir neutral Ihre Interessen und sichern Ihre vollen Ansprüche.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 bis 1.000 €) übernimmt die Versicherung meist nur einen Kostenvoranschlag. Da moderne Stoßfänger und Scheinwerfer jedoch oft empfindliche Sensoren verdecken, liegt die Schadenssumme schnell darüber. Wir prüfen das bei der Erstbesichtigung kostenlos für Sie.

Kann ich mir die Schadenssumme bar auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?

Ja! Sie haben die freie Wahl: Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen oder sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten von der Versicherung direkt auf Ihr Konto auszahlen lassen.

Schaden jetzt unverbindlich melden

Senden Sie uns Ihre Angaben über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Ein geprüfter Gutachter meldet sich zeitnah bei Ihnen.

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